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Die Steuererklärungen 2016 werden am 26. Januar 2017 verschickt. Die Einreichungsfrist für unselbständig Erwerbende wurde wie bisher auf den 31. März festgelegt.

Das Programm EasyTax kann ab anfangs Februar nur noch heruntergeladen werden; CDs werden durch das Kantonale Steueramt keine mehr verschickt. Zusätzliche Formulare und EasyTax CDs können ab Februar auf der Abteilung Steuern bezogen werden.

Die Abteilung Steuern ist dankbar, wenn die Belege zum Wertschriftenverzeichnis in chronologischer Reihenfolge direkt dem Wertschriftenverzeichnis zugeordnet werden. Die Prüfung kann dann speditiver erfolgen. Eingereichte Belegskopien werden nicht mehr retourniert.

Sämtliche eingereichten Belege inkl. Steuererklärung werden nach dem erfolgreichen Scanning direkt der Aktenvernichtung zugeführt. Es sind daher nur Belegskopien und diese in einwandfreier Qualität (gut lesbar) einzureichen.

Die Abteilung Steuern steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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Informationen zur Steuererklärung 2016

Dienstag, 17. Januar 2017

Die Steuererklärungen 2016 werden am 26. Januar 2017 verschickt. Die Einreichungsfrist für unselbständig Erwerbende wurde wie bisher auf den 31. März festgelegt.

Das Programm EasyTax kann ab anfangs Februar nur noch heruntergeladen werden; CDs werden durch das Kantonale Steueramt keine mehr verschickt. Zusätzliche Formulare und EasyTax CDs können ab Februar auf der Abteilung Steuern bezogen werden.

Die Abteilung Steuern ist dankbar, wenn die Belege zum Wertschriftenverzeichnis in chronologischer Reihenfolge direkt dem Wertschriftenverzeichnis zugeordnet werden. Die Prüfung kann dann speditiver erfolgen. Eingereichte Belegskopien werden nicht mehr retourniert.

Sämtliche eingereichten Belege inkl. Steuererklärung werden nach dem erfolgreichen Scanning direkt der Aktenvernichtung zugeführt. Es sind daher nur Belegskopien und diese in einwandfreier Qualität (gut lesbar) einzureichen.

Die Abteilung Steuern steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

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