Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Einwohnerinnen und Einwohner müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes). Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:
Schweizer Staatsangehörige
- Genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäusern auch Wohnungsangaben) und Umzugsdatum
- Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis
Ausländische Staatsangehörige
- Genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäusern auch Wohnungsangaben) und Umzugsdatum
- Mietvertrag oder Untermietvertrag
- Heimatlicher gültiger Pass