Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Einwohnerinnen und Einwohner müssen der Einwohnerkontrolle melden, wenn sie innerhalb der Gemeinde bzw. des Gebäudes umziehen (§ 7 Abs. 2 lit. a des Register- und Meldegesetzes). Die Meldefrist beträgt 14 Tage. Folgende Informationen und Unterlagen werden benötigt:

Schweizer Staatsangehörige

  • Genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäusern auch Wohnungsangaben) und Umzugsdatum
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis

Ausländische Staatsangehörige

  • Genaue Adresse (bei Mehrfamilienhäusern auch Wohnungsangaben) und Umzugsdatum
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag
  • Heimatlicher gültiger Pass

Gemeinde Böttstein - Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.