Raumbenützungen

Die Einwohnergemeinde stellt verschiedene Räumlichkeiten und Anlagen für kulturelle, gesellschaftliche , sportliche oder ähnliche Anlässe zur Verfügung. Detaillierte Auskünfte über die Räumlichkeiten und Belegungspläne erteilt die Gemeindekanzlei.

Für die Benützung der öffentlichen Räume und Anlagen ist der Gemeindekanzlei mindestens zwei Monate vor dem Anlass ein Benützungsgesuch einzureichen. Das Gesuch wird zur Prüfung und Stellungnahme an die Schulleitung weitergeleitet. Anschliessend erstellt die Gemeindekanzlei die notwendige Benützungsbewilligung für den Anlass. Alle durch die Benützung betroffenen Vereine erhalten zur Information eine Kopie der Bewilligung.

Benützungsreglement öff Räume und Anlagen  [PDF, 70 KB]

Gesuch Benützung von öffentlichen Räumen und Anlagen  [PDF, 130 KB]
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Für den Verkauf von Spirituosen und Mischgetränken an Einzelanlässen ist eine Bewilligung der Gemeinde notwendig.

Das Gesuchsformular muss mindestens 10 Tage vor dem Anlass online auf der Homepage des Amts für Verbraucherschutz ausgefüllt und online übermittelt werden. Eine Kopie des Gesuchs ist per Post oder E-Mail an die Gemeindekanzlei Böttstein zuzustellen.  Diese erteilt die Bewilligung und erhebt die Abgaben und Gebühren.

Link Formular

Link Merkblatt 24 / Anforderungen an den Ausschank und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken

 

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