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Im conex vom Dezember 2018/Januar 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass die Randstundenbetreuung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 nicht fortgeführt wird, da die Mindestzahl von 6 in keinem Modul erreicht wurde. Der Mittagstisch wird zurzeit an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angeboten.
 
In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat die neuen Rahmenbedingungen festgelegt. Diese gelten im Sinne einer Pilotphase definitiv für das ganze Schuljahr 2019/20: 
  • Die Randstundenbetreuung wird während den Schulwochen jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr, unabhängig von den Anzahl Kindern, angeboten.
  • Während den Schulferien findet keine Randstundenbetreuung und kein Mittagstisch statt.
  • Randstundenbetreuung neu Fr. 8.00 pro Stunde. Es besteht die Möglichkeit, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit, Betreuungsgutscheine (Subventionen) zu beantragen.
  • Der Mittagstisch wird während den Schulwochen jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angeboten unter der Voraussetzung, dass es im Durchschnitt mindestens 6 Teilnehmende pro Tag hat. 
  • Mittagstisch wie bisher Fr. 12.00. Es besteht die Möglichkeit, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit, Betreuungsgutscheine (Subventionen) zu beantragen.
  • Die Anmeldung für die Randstundenbetreuung und den Mittagstisch ist neu jeweils für 1 Semester (bisher für 1 Schuljahr).
     
    Die Anmeldungen sind ab ca. Ende Mai 2019 für das neue Schuljahr 2019/20 möglich. Die Anmeldeformulare wie auch das Antragsformular zur Geltendmachung von Betreuungsgutscheinen können bei der Gemeindekanzlei Böttstein bzw. bei der Abteilung Finanzen Böttstein bezogen oder auf www.boettstein.ch/familienergänzende-kinderbetreuung-223.html herunter geladen werden.
Haben Sie Fragen? Gerne stehen Gemeindeschreiberin Claudia Hess, Tel. 056 269 12 20  (allgemeine Fragen, Fragen zum Reglement und zu den Richtlinien etc.), und Stv. Leiterin Finanzen Nadine Märki, 056 269 12 28 (Fragen zu den Betreuungsgutscheinen), zur Verfügung.
 
In Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 wird der Gemeinderat die Situation rechtzeitig neu beurteilen und seinen Entscheid kommunizieren.
 
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Familienergänzende Kinderbetreuung ab Schuljahr 2019/20

Mittwoch, 10. April 2019

Im conex vom Dezember 2018/Januar 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass die Randstundenbetreuung bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 nicht fortgeführt wird, da die Mindestzahl von 6 in keinem Modul erreicht wurde. Der Mittagstisch wird zurzeit an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angeboten.
 
In der Zwischenzeit hat der Gemeinderat die neuen Rahmenbedingungen festgelegt. Diese gelten im Sinne einer Pilotphase definitiv für das ganze Schuljahr 2019/20: 
  • Die Randstundenbetreuung wird während den Schulwochen jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr, unabhängig von den Anzahl Kindern, angeboten.
  • Während den Schulferien findet keine Randstundenbetreuung und kein Mittagstisch statt.
  • Randstundenbetreuung neu Fr. 8.00 pro Stunde. Es besteht die Möglichkeit, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit, Betreuungsgutscheine (Subventionen) zu beantragen.
  • Der Mittagstisch wird während den Schulwochen jeweils am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag angeboten unter der Voraussetzung, dass es im Durchschnitt mindestens 6 Teilnehmende pro Tag hat. 
  • Mittagstisch wie bisher Fr. 12.00. Es besteht die Möglichkeit, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit, Betreuungsgutscheine (Subventionen) zu beantragen.
  • Die Anmeldung für die Randstundenbetreuung und den Mittagstisch ist neu jeweils für 1 Semester (bisher für 1 Schuljahr).
     
    Die Anmeldungen sind ab ca. Ende Mai 2019 für das neue Schuljahr 2019/20 möglich. Die Anmeldeformulare wie auch das Antragsformular zur Geltendmachung von Betreuungsgutscheinen können bei der Gemeindekanzlei Böttstein bzw. bei der Abteilung Finanzen Böttstein bezogen oder auf www.boettstein.ch/familienergänzende-kinderbetreuung-223.html herunter geladen werden.
Haben Sie Fragen? Gerne stehen Gemeindeschreiberin Claudia Hess, Tel. 056 269 12 20  (allgemeine Fragen, Fragen zum Reglement und zu den Richtlinien etc.), und Stv. Leiterin Finanzen Nadine Märki, 056 269 12 28 (Fragen zu den Betreuungsgutscheinen), zur Verfügung.
 
In Hinblick auf das Schuljahr 2020/21 wird der Gemeinderat die Situation rechtzeitig neu beurteilen und seinen Entscheid kommunizieren.
 

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