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Kaminfegerwesen wird ab dem 1. Januar 2022 liberalisiert

Ab 1. Januar 2022 treten sowohl das neue Brandschutzgesetz wie auch die neue Brandschutzverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Daraus ergibt sich für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Bereich des Kaminfegerwesens eine nachhaltige Liberalisierung. Wir möchten Sie über die Änderung hiermit orientieren:
Neu entscheidet nicht mehr die Gemeinde, wer die wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert, sondern die Eigentümerschaft kann ihren Kaminfeger/Kontrolleur selber wählen. Mehr Freiheit bedeutet umgekehrt jedoch auch mehr Verantwortung. Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Aufgabe kann an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegiert werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierte Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen. Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und wenn nötig die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in. Details können dem Merkblatt der AGV hier entnommen werden.
Wenn Sie wissen möchten, welche Kaminfeger bei der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV aufgelistet und akkreditiert sind, dann finden Sie diese Liste über folgenden Link: https://agv-ag.ch/media/filer/kaminfegerliste.pdf
Bei Baugesuchsverfahren ist weiterhin Herr Andreas Leutwyler, Ehrendingen, der Brandschutzexperte, der die Expertenprüfung (Brandschutzgesuche) vornimmt. Wenn also im Rahmen von Baugesuchserarbeitungen Fragen auftreten, ist eine Kontaktnahme zwecks rechtzeitiger Klärung sinnvoll. Die Adresse und Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Liste der akkreditierten Kaminfeger.
Bauverwaltung Böttstein

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Kaminfegerwesen

Freitag, 17. Dezember 2021

Kaminfegerwesen wird ab dem 1. Januar 2022 liberalisiert

Ab 1. Januar 2022 treten sowohl das neue Brandschutzgesetz wie auch die neue Brandschutzverordnung des Kantons Aargau in Kraft. Daraus ergibt sich für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer im Bereich des Kaminfegerwesens eine nachhaltige Liberalisierung. Wir möchten Sie über die Änderung hiermit orientieren:
Neu entscheidet nicht mehr die Gemeinde, wer die wärmetechnischen Anlagen prüft, reinigt und kontrolliert, sondern die Eigentümerschaft kann ihren Kaminfeger/Kontrolleur selber wählen. Mehr Freiheit bedeutet umgekehrt jedoch auch mehr Verantwortung. Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Aufgabe kann an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegiert werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierte Fachperson sicherheitstechnisch warten zu lassen. Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und wenn nötig die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfeger/-in. Details können dem Merkblatt der AGV hier entnommen werden.
Wenn Sie wissen möchten, welche Kaminfeger bei der Aargauischen Gebäudeversicherung AGV aufgelistet und akkreditiert sind, dann finden Sie diese Liste über folgenden Link: https://agv-ag.ch/media/filer/kaminfegerliste.pdf
Bei Baugesuchsverfahren ist weiterhin Herr Andreas Leutwyler, Ehrendingen, der Brandschutzexperte, der die Expertenprüfung (Brandschutzgesuche) vornimmt. Wenn also im Rahmen von Baugesuchserarbeitungen Fragen auftreten, ist eine Kontaktnahme zwecks rechtzeitiger Klärung sinnvoll. Die Adresse und Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf der Liste der akkreditierten Kaminfeger.
Bauverwaltung Böttstein

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