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Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. November 2021 «Kreditbegehren über Fr. 230'000.00 für die Klimatisierung der Schulhäuser der Schulen Böttstein».

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2021, Traktandum 6, das Referendum ergriffen worden ist:

«Kreditbegehren über Fr. 230'000.00 für die Klimatisierung der Schulhäuser der Schulen Böttstein»

Total eingereichte Unterschriften: 269
Davon ungültige Unterschriften: 5
Total der gültig eingelangten Unterschriften: 264

Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriften-bogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag auf 2'004 (22. November 2021). Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 201.

Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.


Die übrigen dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2021 sind am 22. Dezember2021 in Rechtskraft erwachsen. Das Traktandum 3 «Beschlussfassung über die Gemeindeordnung» untersteht dem obligatorischen Referendum.



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Klimatisierung der Schulhäuser der Schulen Böttstein / Referendum

Montag, 27. Dezember 2021

Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. November 2021 «Kreditbegehren über Fr. 230'000.00 für die Klimatisierung der Schulhäuser der Schulen Böttstein».

Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen folgenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2021, Traktandum 6, das Referendum ergriffen worden ist:

«Kreditbegehren über Fr. 230'000.00 für die Klimatisierung der Schulhäuser der Schulen Böttstein»

Total eingereichte Unterschriften: 269
Davon ungültige Unterschriften: 5
Total der gültig eingelangten Unterschriften: 264

Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriften-bogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Stichtag auf 2'004 (22. November 2021). Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 201.

Dieser Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.


Die übrigen dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2021 sind am 22. Dezember2021 in Rechtskraft erwachsen. Das Traktandum 3 «Beschlussfassung über die Gemeindeordnung» untersteht dem obligatorischen Referendum.



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