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Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.

Das ganze Verfahren läuft online ab. Falls Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv oder via Gemeindezweigstelle Böttstein, Tel. 056 269 12 28, bestellen.

Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Bei fehlendem Internetzugang hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle Böttstein gerne bei der Antragstellung.

Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2020 ab. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2021 mehr stellen.

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Prämienverbilligung 2021

Freitag, 11. Dezember 2020

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.

Das ganze Verfahren läuft online ab. Falls Sie keinen Code erhalten haben, können Sie diesen direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv oder via Gemeindezweigstelle Böttstein, Tel. 056 269 12 28, bestellen.

Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Bei fehlendem Internetzugang hilft Ihnen die Gemeindezweigstelle Böttstein gerne bei der Antragstellung.

Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2020 ab. Danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2021 mehr stellen.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Aargau finden Sie unter www.sva-ag.ch/pv.

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