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Verfall der provisorischen Steuern 2020

Die provisorischen Steuern 2020 sind bis am 31. Oktober 2020 zahlbar. Aufgrund der steuerlichen Massnahmen zur Corona-Pandemie werden die Verzugszinsen von 5.1 % erst ab 1. Januar 2021 geschuldet. Dies gilt auch bei vereinbarten Ratenzahlungen oder Stundungen.

Der Mahn- und Betreibungsstopp ist jedoch aufgehoben. Bitte beachten Sie die ab Steuerjahr 2019 eingeführten Gebühren im Bezugsverfahren:
- Mahnung Fr. 35.00
- Betreibung Fr. 100.00

Falls Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich deshalb bitte an die Abteilung Finanzen, damit eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden kann.

Sollten die provisorischen Steuern nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, bitten wir Sie, sich mit der Abteilung Steuern in Verbindung zu setzen, damit die provisorische Steuerrechnung mit Hilfe eines Hilfsblattes angepasst werden kann. Dies kann auch direkt auf der Gemeindehomepage www.boettstein.ch heruntergeladen werden.

Hilfsblatt prov. Steuerrechnung

 

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Verfall der provisorischen Steuern 2020

Donnerstag, 17. September 2020

Verfall der provisorischen Steuern 2020

Die provisorischen Steuern 2020 sind bis am 31. Oktober 2020 zahlbar. Aufgrund der steuerlichen Massnahmen zur Corona-Pandemie werden die Verzugszinsen von 5.1 % erst ab 1. Januar 2021 geschuldet. Dies gilt auch bei vereinbarten Ratenzahlungen oder Stundungen.

Der Mahn- und Betreibungsstopp ist jedoch aufgehoben. Bitte beachten Sie die ab Steuerjahr 2019 eingeführten Gebühren im Bezugsverfahren:
- Mahnung Fr. 35.00
- Betreibung Fr. 100.00

Falls Sie die Steuern nicht fristgerecht bezahlen können, wenden Sie sich deshalb bitte an die Abteilung Finanzen, damit eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden kann.

Sollten die provisorischen Steuern nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprechen, bitten wir Sie, sich mit der Abteilung Steuern in Verbindung zu setzen, damit die provisorische Steuerrechnung mit Hilfe eines Hilfsblattes angepasst werden kann. Dies kann auch direkt auf der Gemeindehomepage www.boettstein.ch heruntergeladen werden.

Hilfsblatt prov. Steuerrechnung

 

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