Pässe und Identitäts-Karten

Merkblatt Vorgehen / Gebühren / Gültigkeit

 

neue biometrische ID-Karte

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen. Wie schon der biometrische Schweizer Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt sein. Die Gebühren bleiben gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.

Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.

Die neue biometrische ID-Karte muss beim Passbüro Aarau beantragt werden, telefonisch (+41 62 835 19 28) oder via Internet www.schweizerpass.ch.

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die Inhaber der elterlichen Sorge resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto nicht reduziert werden.


Die nicht biometrische ID-Karte kann wie bisher bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

 

Foto für nicht biometrische ID-Karte

Benötigt wird 1 aktuelles Passfoto pro Antrag. Wir empfehlen allen Antragstellern, Fotos von einem Fotografen herstellen zu lassen. Dieser kennt die Normen. Anträge, die nicht den Vorschriften entsprechen, werden von der Ausstellungsbehörde zurück gewiesen. Die Fotomuster-Tafel ist im Internet unter www.schweizerpass.ch publiziert.

 

Pass 10 Antragsverfahren

Der elektronische Pass10 muss beim Passamt in Aarau beantragt werden. Der Antrag ist entweder direkt telefonisch beim Passamt (+41 62 835 19 28) oder via Internet www.schweizerpass.ch möglich.

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die Inhaber der elterlichen Sorge resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss.

Es besteht die Möglichkeit, bei der Vorsprache ein digitales Foto mitzubringen, welches den bundesrechtlichen Anforderungen entspricht. Erfüllt das mitgebrachte Foto die Anforderungen nicht, wird durch das Passamt vor Ort ein normenkonformes Foto erstellt. Die Gebühr kann bei einem mitgebrachten Foto nicht reduziert werden.

 

Notpass

In dringenden Fällen kann beim Passamt Aarau oder am Flughanfen Zürich ein Notpass beantragt werden. Dieser weist in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr auf, ist aber bei der Einreise in die Schweiz wieder abzugeben. Für Reisen in gewisse Staaten gelten spezielle Einreisebestimmungen. Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des Ziellandes (Botschaft, Konsulat).

 

Fristen

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Auslandreisen und Ferien die Gültigkeit der Ausweise zu prüfen. Die Ausstellungsfrist beträgt bei Identitätskarten und Pässen 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrags.

 

Verlust

Bei Verlust eines Ausweises (Pass und ID-Karte) ist bei der Antragstellung für das Ersatzpapier die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeibehörde (Kantons- oder Regionalpolizei) vorzulegen.

 

Reisen in die USA

Wer einen biometrischen Pass (Pass 06) besitzt, kann visumsfrei in die USA einreisen. Neu sind ab 12. Januar 2009 Reisende in die USA im Rahmen des Progamms für visumsfreies Reisen (Visa Waiver Programm) verpflichtet, eine elektronische Reisegenehmigung via Internet zu beantragen (ESTA Electronic System for Travel Authorization). Dieses Verfahren ist anzuwenden, wenn die Reisedauer bis max. 90 Tage beträgt. Ein Aufenthalt über 90 Tage erfordert ein Visum. Ausgenommen von diesem Registrierungsverfahren sind nur jene Personen, die über ein gültiges Visum in die USA verfügen. Die Behörden empfehlen, die Reisegenehmigung möglichst frühzeitig zu beantragen. Informationen zum Registrierungs- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei allen Reisebüros oder unter
www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/aktuell.html.

Den deutschsprachigen Registrierungsantrag finden Sie unter folgender Adresse: https:/esta.cbp.dhs.gov/esta/.

 


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
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Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


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Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
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Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
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