Hitzewelle und Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 (Grosse Gefahr)

Im Zurzibiet hat sich eine ausgeprägte Hitzewelle etabliert, die sich in den kommenden Tagen verstärken dürfte. Die grösste Gefährdung betrifft die Gesundheit vulnerabler Personen, Mitarbeitende im Freien sowie die Landwirtschaft.

Flyer Verhaltensempfehlungen

 

Für das gesamte Kantonsgebiet wurde ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand verfügt. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig.

Merkblatt Waldbrand Gefahrenstufe 4


Kontakt

Gemeindeverwaltung Böttstein
Kirchweg 16
5314 Kleindöttingen
Google Maps

Tel. +41 56 269 12 20
Fax +41 56 269 12 23
gemeinde@boettstein.ch


Öffnungszeiten

Montag 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 18.30 Uhr
Dienstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Mittwoch 8.00 – 11.30 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 11.30 Uhr nachmittags geschlossen
Freitag 7.00 – 14.00 Uhr durchgehend

Gemeinde Böttstein – Naturnah. Unternehmerisch. Lebenswert.